Държавна такса за хазарт (Bulgarien)

Bulgarien erhebt eine staatliche Gebühr und keine Glücksspielsteuer: für Online-Wetten einmalig BGN 400.000 zuzüglich monatlich 20 % der Einsätze abzüglich Gewinne, dazu ein gesonderter jährlicher Verantwortungsbeitrag von BGN 60.000.

Auf einen Blick

KategorieGlücksspielsteuern und -abgaben
Quellehttps://nra.bg/wps/portal/nra/taxes/hazart

Definition

Bulgarien belastet das Glücksspiel über eine staatliche Gebühr nach dem Glücksspielgesetz und nicht über eine Glücksspielsteuer im Körperschaftsteuergesetz. Deshalb reichen Betreiber bei der Национална агенция за приходите (NRA), der bulgarischen Nationalen Agentur für Einnahmen, eine Gebührenerklärung ein und keine Steuererklärung. Für eine Lizenz für online veranstaltetes Glücksspiel hat die Gebühr nach Art. 30(4) zwei Bestandteile: einmalig BGN 400.000, zu zahlen vor Aushändigung der Lizenzurkunde, und 20 % der Differenz zwischen vereinnahmten Einsätzen und ausgezahlten Gewinnen — beziehungsweise der Teilnahmegebühren und Kommissionen, wo das Spiel solche erhebt —, elektronisch zu erklären und bis zum 15. des Folgemonats zu zahlen.

Stationäre Lizenzen und der Verantwortungsbeitrag

Stationäre Lotterien, Toto, Lotto, Bingo, Keno und Wetten tragen bei gleichem variablem Anteil von 20 % eine einmalige Gebühr von BGN 300.000 (Art. 30(3)); eine Casinolizenz kostet BGN 300.000 für fünf Jahre oder BGN 600.000 für zehn (Art. 30(5)). Gesondert davon erhebt Art. 10a von jedem Lizenznehmer einen jährlichen Beitrag zur sozialen Verantwortung: BGN 60.000 je Online-Lizenz, BGN 20.000 je Casinolizenz und BGN 10.000 für sonstige Spiele, fällig bis zum 31. März und aufgeteilt zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Ministerium für Jugend und Sport. Die Körperschaftsteuer von 10 % tritt hinzu.