Gibraltar Gambling Commissioner

Gibraltars Glücksspielaufsicht seit 1998; eine Tier-1-Jurisdiktion mit strengen Substanzanforderungen und einer gedeckelten Glücksspielabgabe.

Auf einen Blick

KategorieTier-1-Aufsichtsbehörden
Quellehttps://www.gibraltar.gov.gi/finance-gaming-regulatory-authority

Definition

Der Gibraltar Gambling Commissioner beaufsichtigt Online-Glücksspiel nach dem Gibraltar Gambling Act 2005. Gibraltar beherbergt seit 1998 iGaming-Anbieter und bleibt die Tier-1-Jurisdiktion mit der strengsten Substanzhürde. Die Abgabe von 0,15 % auf den Glücksspielertrag, gedeckelt bei GBP 425.000 im Jahr, führt zu einer der weltweit niedrigsten effektiven Steuerlasten.