Taxa de autorizare (rumänische Genehmigungssteuer)

Rumäniens Glücksspielsteuer unter anderem Namen: 30 % des Online-Bruttospielertrags mit einem Mindestbetrag von EUR 480.000 im Jahr seit dem 1. August 2025 (zuvor 21 % und EUR 400.000).

Auf einen Blick

KategorieGlücksspielsteuern und Abgaben
Quellehttps://static.anaf.ro/static/10/Anaf/legislatie/L_141_2025.pdf

Definition

Rumänien besteuert Glücksspiel über die jährliche Betriebsgenehmigung. Für Fernglücksspiel (Klasse 1 und Klasse 3) setzt der Anhang zur OUG 77/2009 in der Fassung des Art. LXII des Gesetzes 141/2025 die Genehmigungssteuer auf 30 % des Glücksspielertrags fest, in Art. 1^1 bestimmt als Einsätze abzüglich Gewinne, und auf nicht weniger als EUR 480.000 im Jahr; vom 6. Oktober 2023 bis zum 31. Juli 2025 waren es 21 % bei einem Mindestbetrag von EUR 400.000, und am 1. August 2025 laufende Genehmigungen wurden für den Rest ihres Jahres neu berechnet.

Was daneben anfällt

Die Steuer tritt neben die Lizenzsteuer von EUR 300.000, den Beitrag von EUR 500.000 zum verantwortungsbewussten Spielen, die monatliche Steuer von 2 % auf Einzahlungen und die Werbesteuer von 5 % auf Werbeverträge; 1 % der Glücksspielsteuern fließt an das Rumänische Olympische Komitee und 0,2 % an das Paralympische Komitee. Spieler zahlen Quellensteuer auf Gewinne, nach Stufen gestaffelt mit 4 %, 20 % und 40 %.