Spelpaus
Schwedens verpflichtendes zentrales Selbstsperrregister; die Sperre wirkt anbieterübergreifend bei allen Lizenznehmern der Spelinspektionen.
Auf einen Blick
| Kategorie | Verantwortungsvolles Spielen |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Spellag (2018:1138) 14 kap. 12 §; SIFS 2026:3 |
| Quelle | https://www.spelinspektionen.se/lagar-regler/spelansvar-och-konsumentskydd/spelpaus.se |
Definition
Spelpaus ist das schwedische nationale Selbstsperrregister nach 14 kap. 12 § des Spellag, geführt von der Spelinspektionen. Eine an einer Stelle eingetragene Selbstsperre wirkt gleichzeitig bei jedem in Schweden lizenzierten Anbieter.
Wie die Abfragen seit dem 1. August 2026 laufen müssen (SIFS 2026:3)
Seit dem 1. August 2026 legt SIFS 2026:3 fest, wie die Abfragen auszuführen sind. Eine Abfrage gilt erst dann als durchgeführt, wenn das Register geantwortet hat, ob die Person gesperrt ist. Zu verwenden sind die dem Lizenznehmer selbst zugeteilten Zugangsdaten, und zwar auch dort, wo ein Plattformanbieter die Abfrage für ihn ausführt. Abfragen für Direktmarketing dürfen nur gegen die Marketing-Schnittstellen laufen, Abfragen bei Registrierung und Anmeldung nur gegen die Login-Schnittstelle.
Häufige Fragen
- Wann gilt eine Spelpaus-Abfrage als durchgeführt?
- Erst wenn das Register geantwortet hat, ob die Person gesperrt ist — so SIFS 2026:3 seit dem 1. August 2026. Ein abgesetzter Aufruf ohne Antwort genügt nicht. Zu verwenden sind zudem die dem Lizenznehmer selbst zugeteilten Zugangsdaten, auch wenn ein Plattformanbieter die Abfrage für ihn ausführt.