Dirección General de Juegos y Sorteos (SEGOB)
Mexikos Genehmigungsbehörde für Glücksspiel im Innenministerium; Genehmigungen ergehen nur an mexikanische Gesellschaften, eine je Betriebsstätte, für ein bis fünfzehn Jahre, und Internetwetten bestehen nur als Erweiterung der Genehmigung.
Auf einen Blick
| Kategorie | Aufsichtsbehörden in Schwellenmärkten |
|---|---|
| Quelle | http://www.juegosysorteos.gob.mx/ |
Definition
Die Dirección General de Juegos y Sorteos der Secretaría de Gobernación (SEGOB) genehmigt, kontrolliert und beaufsichtigt Spiele mit Wetteinsatz und Ziehungen nach der Ley Federal de Juegos y Sorteos (1947) und ihrem Reglamento (2004, zuletzt geändert am 16. November 2023). Genehmigungen für centros de apuestas remotas und salas de sorteos de números ergehen nur an mexikanische sociedades mercantiles, eine je Betriebsstätte, für ein bis fünfzehn Jahre; sie sind nicht übertragbar und dürfen seit November 2023 nicht von einem dritten operador geführt werden. Internetwetten bestehen nur als Erweiterung der Genehmigung einer Betriebsstätte über ein von der SEGOB genehmigtes Kontrollsystem (Art. 85 bis 86).
Abgaben und Marktlage
Die Gebühren sind aprovechamientos, die die SHCP jährlich festsetzt; die föderale IEPS auf Einsätze abzüglich Gewinne beträgt seit dem 1. Januar 2026 50 %. Neue Genehmigungen werden selten erteilt; im Juli 2026 sperrte die DGJS zehn Online-Domains, während sie ihr Register aktualisierte, das 136 genehmigte Wettseiten auswies, davon etwa zwei Drittel aktiv.