Dirección General de Ordenación del Juego (DGOJ)
Spaniens staatliche Glücksspielaufsicht nach der Ley 13/2011; allgemeine Lizenzen erteilt sie nur im Rahmen veröffentlichter Ausschreibungen — die letzte endete am 17. Dezember 2018 —, Einzellizenzen dagegen jederzeit.
Auf einen Blick
| Kategorie | Regionale EU-Aufsichtsbehörden |
|---|---|
| Quelle | https://www.ordenacionjuego.es/ |
Definition
Die Dirección General de Ordenación del Juego (DGOJ), heute dem Ministerium für Soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 zugeordnet, reguliert das staatliche Online-Glücksspiel nach der Ley 13/2011. Allgemeine Lizenzen (Wetten, sonstige Spiele, Gewinnspiele; zehn Jahre, verlängerbar) werden nur innerhalb einer durch Ministerialverordnung genehmigten Ausschreibung erteilt; die dritte und bislang letzte lief vom 17. Dezember 2017 bis zum 17. Dezember 2018. Einzellizenzen je Spielart (ein bis fünf Jahre) kann der Inhaber einer allgemeinen Lizenz jederzeit beantragen.
Abgaben, Werbung und kommende Änderungen
Anbieter zahlen eine tasa von EUR 10.000 je Lizenz, mindestens EUR 38.000 für den technischen Konformitätsbericht, EUR 2.500 für die Eintragung, eine Abgabe von 0,075 % auf die Einsätze und 20 % Glücksspielsteuer auf den Nettoertrag (10 % in Ceuta und Melilla). Das Real Decreto 958/2020 beschränkt audiovisuelle Werbung auf die Zeit von 01:00 bis 05:00 Uhr; der Oberste Gerichtshof erklärte am 2. April 2024 dessen Verbote von Willkommensboni und von Personen des öffentlichen Lebens sowie die pauschalen Beschränkungen in sozialen Medien für nichtig. Das Real Decreto 520/2026 führt ab dem 25. März 2027 anbieterübergreifende gemeinsame Einzahlungsgrenzen ein.